Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
AGB Version Januar 2025
I Definitionen
Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner.
Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
II Ausführung der fotografischen Arbeit
Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen sowie allfällige Bewilligungen rechtzeitig am vereinbarten Ort zur Verfügung stehen.
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage (48h) vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten. Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung von bis zu 100% des vereinbarten Honorars zu (siehe Ziffer V).
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
III Haftung des Fotografen
Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten allfälliger Angestellten und Hilfspersonen.
Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Gegen den Fotografen kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden, falls er aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall - auch von Familienangehörigen) den Auftrag nicht wahrnehmen kann.
Für digitale Defekte an Speicherkarten oder sonstiges bei höherer Gewalt oder Versagen der Geräte/Speichermedien übernimmt der Fotograf keine Haftung und zahlt keinen Schadenersatz aus.
Nach Übergabe der genehmigten fotografischen Arbeit durch den Fotografen an den Kunden liegt die Verantwortung für die Datensicherung beim Kunden.
IV Zahlungs- und Lieferbedingungen
Sofern in der Offerte- u./oder Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungs- und Lieferbedingungen:
Fotoshootings für Privatpersonen werden durch Vorauszahlung über den Store gebucht und gelten erst dann als bestätigt.
Aufträge für Hochzeitsreportagen und Events gelten, wenn nicht direkt im Online Store gebucht, erst nach erfolgter Anzahlung als bestätigt. Die Höhe der Anzahlung wird in der Offerte ausgewiesen und variiert je nach Dauer des Auftrags.
Bei Fotoshootings und Events gelten die Regeln der Packages (Anzahl Fotos gem. Honorar / zusätzliche Fotos können direkt in der Onlinegalerie beim Download erworben werden). Detailliertere Informationen dazu findet man hier: Fotoshootings.
Bildbestellungen erfolgen via Vorauszahlung im Online Store und sind verbindlich. Die Lieferung des bestellten Bildes erfolgt immer erst nach durchgeführter Qualitätskontrolle durch den Fotografen. Eine Abholung beim Geschäftssitz des Fotografen kann vereinbart werden.
Bei Aufträgen für Unternehmen erfolgt die Bezahlung in der Regel gegen Rechnung.
Bei Bezahlung gegen Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Zur Bestätigung eines Auftrags kann eine Anzahlung verlangt werden.
Spesenentschädigungen werden, wenn nicht explizit erwähnt (bspw. Fahrspesen, Zug, Flug, Übernachtungen), immer in Form einer Pauschale in der Offerte/Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Werden während eines Fotoshootings vor Ort zusätzliche Fotos gewünscht oder Aufträge erteilt (z.B. weitere Gruppenfotos, Teamfotos oder Sonderwünsche), werden diese gemäss den in der Offerte beschriebenen Konditionen zuzüglich eines allfälligen Zuschlags für das Nutzungsrecht berechnet.
Bei Fotoshootings, die am Standort des Kunden durchgeführt werden, erfolgt die Auswahl der gewünschten Aufnahmen unmittelbar während des Shootings direkt in der Kamera. Es werden ausschliesslich diese ausgewählten Fotos einer Nachbearbeitung unterzogen und dem Kunden zur Verfügung gestellt.
Rohdateien (RAW Format) oder unbearbeitete Aufnahmen, die nicht Teil der finalen Auswahl sind, werden nicht herausgegeben.
Werden nach der Zustellung der Fotos Änderungen an der Bildbearbeitung gewünscht, wird der dafür anfallende Aufwand mit einem Stundensatz von CHF 150.– in Rechnung gestellt.
Der Fotograf behält sich das Recht vor, eine vollständige Vorauszahlung des Honorars zu fordern, bevor die Fotos freigegeben werden. Dies gilt insbesondere, wenn während oder nach dem Fotoshooting Umstände eintreten, die das Vertrauensverhältnis zwischen Fotograf und Auftraggeber beeinträchtigen, etwa durch unangemessenes Verhalten oder mangelnden Respekt seitens des Auftraggebers oder dessen Vertretern.
V Stornierung / Nichterscheinen / Terminverschiebung / Rückerstattung
Bei Stornierung eines Auftrags innert weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin, wird eine bereits geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage ist das volle, vereinbarte Honorar geschuldet.
Für Terminverschiebungen, die weniger als 48 Stunden vor dem Auftragsdatum angefragt werden, wird eine Verschiebungspauschale von CHF 100.– erhoben.
Terminverschiebungen für Outdoor-Fotoshootings aufgrund von schlechtem Wetter erfolgen in gegenseitiger Absprache und sind grundsätzlich kostenfrei.
Bezahlte Fotoshootings oder Fotokurse können in der Regel nicht rückerstattet werden. Die Buchung kann auf eine andere Person übertragen werden, sofern dies im Voraus mitgeteilt wird. In Ausnahmefällen, wie bei schwerwiegenden, unvorhersehbaren Umständen, die eine Teilnahme unmöglich machen, kann eine teilweise Rückerstattung nach Ermessen des Fotografen gewährt werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
VI Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
a. Im allgemeinen
Der Kunde darf die fotografische Arbeit ausschliesslich zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Verwendungszweck und, sofern festgelegt, für die vereinbarte Dauer nutzen. Wurde keine spezifische Nutzungsdauer vereinbart, ergibt sich diese aus dem Zweck des Auftrags. Jede darüber hinausgehende oder unvereinbarte Nutzung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in Höhe von 100% des bereits gezahlten Honorars zu leisten, mindestens jedoch CHF 500.- pro verwendetem Foto. Dies gilt insbesondere für Publikationen ohne die erforderliche Namensnennung des Fotografen. Andere rechtliche Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt, sofern sie für den vorliegenden Vertrag nicht relevant sind.
Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen
Der Kunde ist verpflichtet, bei der vereinbarten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu nennen, beispielsweise durch das vorgestellte Zeichen © und einen nachgestellten oder mit dem Fotografen abgestimmten Vermerk (z. B. „Alle Rechte bei ...“). Unterlässt der Kunde diesen Vermerk, schuldet er dem Fotografen zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung in Höhe von 100% des Honorars für die nicht konforme Verwendung des Werks, sofern die Bildrechte nicht bereits im Rahmen des Auftrags vertraglich abgegolten wurden. Andere rechtliche Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt, sofern sie für den vorliegenden Vertrag nicht relevant sind.
Privatkunden erwerben beim Kauf eines Shootings im Online-Store automatisch ein zeitlich und geografisch unbegrenztes Nutzungsrecht für die private Nutzung der Fotos. Eine Weitergabe und/oder der Verkauf an Dritte für kommerzielle Zwecke ist ausgeschlossen. Bei unerlaubter Nutzung zu kommerziellen Zwecken wird nachträglich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von CHF 500.- pro Foto gestellt
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
b. Rechte Dritter
Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht
Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
VII Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Wurde im Einzelfall nicht schriftlich und ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstausstellungen etc.
VIII Referenzen
Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
IX Anwendbares Recht und Gerichtstand
Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.